Das Landesgericht Frankfurt hat am 19. Dezember in der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage von Taxi Deutschland gegen Uber B.V. geurteilt: Das Geschäftsmodell von Uber ist rechtswidrig. Uber darf in Deutschland keine Fahrten vermitteln, da das in Amsterdam ansässige Unternehmen Uber B.V. über keine Verkehrsgenehmigung für den Mietwagenverkehr in Deutschland verfügt.
Uber hat bereits auf das Urteil reagiert und den Kunden mitgeteilt, dass sich für sie nichts ändern würde. Das Landgericht habe nur Teile des Vermittlungsprozesses bemängelt. Uber setzt jetzt die Safe Driver Ennoo GmbH und deren Tochtergesellschaften als Generalunternehmer ein.
Markus Burgdorf, Sprecher von Taxi Deutschland, die die gleichnamige App betreibt, gab folgendes Statement zum Generalunternehmermodell von Uber B.V. ab:
„Bereits zwei Tage nach Verkündung des Urteils vom Landgericht in Frankfurt hat Uber den Fahrern mitgeteilt, dass diese ab 23. Dezember 2019 einen Vertrag mit SafeDriver ennoo in ihrer Stadt abschließen sollen. Das ginge ganz einfach per Fingertipp auf dem Smartphone. Die Vermittlung an den Sub-Unternehmer übernehme dann der Generalunternehmer. Der Dienstleistungsvertrag mit der Uber B.V. werde zum 23. Dezember 2019 gekündigt.
Safe Driver enno wurde in Düsseldorf die Lizenz zur Personenbeförderung entzogen, weil ihr fundamentale Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz nachgewiesen werden konnten. Seit April 2019 ist SafeDriver ennoo in Düsseldorf die Personenbeförderung untersagt.
Uber versucht ein weiteres Mal mit leicht durchschaubaren Tricks, sich der Verantwortung in Deutschland zu entziehen. Das beweist, dass Uber die deutschen Gesetze auch weiterhin umgehen will.
Die Bestellung der Mietwagen soll auch weiterhin über die Uber-App laufen. Dadurch benötigt Uber auch weiterhin die vom Gericht geforderte Genehmigung zur Personenbeförderung.
Ein zwischen die Subunternehmer und Uber zwischengeschalteter Generalunternehmer ändert daran nichts. Die Fahrten werden durch die Uber-App erst ermöglicht – und somit steht Uber auch weiterhin in der Verantwortung.
Uber hat mitgeteilt, dass man schon länger an dieser neuen Lösung arbeite. Das wundert uns, denn vor Gericht hatte Uber noch einen Vollstreckungsschutz beantragt, weil man erst das Geschäftsmodell ändern müsse. Das Gericht hatte den Vollstreckungsschutz abgelehnt, weil Uber bereits über Abmahnungen und weitere Gerichtsurteile wissen konnte, worauf der aktuelle Prozess hinauslaufen werde.“
Taxi Deutschland hat heute die vom Gericht geforderte Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegt. Sobald das Gericht die Verwahrung bestätigt, kann die Vollstreckung beginnen.
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