Personenbeförderungsgesetz

Das Personenbeförderungsgesetz ist ein Verbraucherschutzgesetz, denn es enthält Anforderungen an die Transportunternehmen und die Fahrenden. Ziel ist es, die individuelle Personenbeförderung zum fairen Preis rund um die Uhr zu gewährleisten und Sicherheitsstandards durchzusetzen. (Foto: Mathias Bruchmann / VERLAG C.H.BECK OHG)

 

Das Personenbeförderungsgesetz regelt die geschäftsmäßige Beförderung von Personen und ist mit seinen Standards ein Verbraucherschutzgesetz. Es gilt für Busse, Straßenbahnen, Krankenwagen, Oberleitungsbusse und weitere Kraftfahrzeuge.Damit gilt es auch für Taxis und Mietwagen.

Das Gesetz wurde 1961 eingeführt und seitdem in mehr als 50 Novellierungen den modernen Anforderungen an eine verlässliche und sichere Personenbeförderung angepasst.

Befördern darf nur, wer eine Genehmigung hat. Wer Personen gewerbsmäßig befördert, ohne dafür eine Genehmigung durch die zuständigen Behörden zu haben, handelt
ordnungswidrig.

An die Genehmigung sind Auflagen geknüpft, die je nach Verkehrsmittel unterschiedlich sein können:

Für Taxiunternehmen gelten Betriebspflicht, Beförderungspflicht und Tarifpflicht. Das bedeutet, dass ein Taxiunternehmen rund um die Uhr Fahrgäste befördern muss, es
kann sich die Fahrten nicht aussuchen und darf nur zu den Tarifen abrechnen, die von der Kommune festgelegt sind. Dafür gibt es markierte Halteplätze, an denen das Taxi für die Aufnahme von Fahrgästen bereitgehalten werden kann.

Der Personenmietwagen wird im Gegensatz zu Fahrzeugen einer Autovermietung mit Fahrer gemietet. Im Gegensatz zum Taxi gehört der Mietwagen nicht zum Öffentlichen Personennahverkehr.

Für Mietwagenunternehmer gelten andere Vorschriften:

Der Auftrag darf nur am Betriebssitz des Unternehmens oder der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen werden. Er darf keine Fahrgäste unterwegs aufnehmen und auch das Warten – zum Beispiel vor Hotels oder an Flughäfen – ist nicht gestattet. Nach Ausführung des Beförderungsauftrages hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren. Das nennt man Rückkehrpflicht. Die Rückkehrpflicht wurde erst am 25. Februar 1983 ins Gesetz aufgenommen, weil es vorher Schwierigkeiten bei der Überwachung des Verbotes, Mietwagen im Straßenverkehr taxiähnlich bereitzustellen, gegeben hatte.

In der täglichen Praxis ist die Überwachung der Rückkehrpflicht bisher kaum erfolgt. Nach massiven Beschwerden von Taxiunternehmern gehen einzelne Kommunen nun neue Wege und verlangen von Mietwagenunternehmern eine genaue Dokumentation der Geschäftsvorgänge.

Auch die sitzplatzweise Vermietung von Mietwagen ist per Gesetz ausgeschlossen. Deshalb fahren Anbieter wie MOIA mit zeitlich und in Bezug auf die Fahrzeuganzahl begrenzten Sondergenehmigungen der jeweiligen Kommunen. Fahrer von Taxis und Mietwagen benötigen eine Erlaubnis zur Personenbeförderung, den so genannten Personenbeförderungsschein (P-Schein). Dafür wird eine amtsärztliche Gesundheitsprüfung auf geistige und körperliche Eignung benötigt, der Führerschein Klasse B muss mindestens zwei Jahre im Besitz sein und der Antragsteller muss der besonderen Verantwortung der Personenbeförderung gerecht werden. Dafür reicht in der Regel ein Führungszeugnis als Beleg.