Taxi-Genossenschaft Chef Dieter Schlenker: Wie lange tolerieren Politik und Behörden noch das rechtswidrige Geschäftsmodell von Uber?

Bereits im letzten Jahr hat das OLG Frankfurt Uber verboten, Fahrten anzubieten, ohne die hierzu erforderliche behördliche Genehmigung zu haben. Wie üblich hat Uber den Rechtsweg bis zum letzten ausgeschöpft – und ist jetzt erneut vor dem höchsten deutschen Gericht gescheitert. Mit einem Beschluss vom 21.04.2022 hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde gegen das Frankfurter Urteil als unbegründet zurückgewiesen.

Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt rechtskräftig. Danach muss Uber für seinen Fahrdienst Lizenzen bei den zuständigen Behörden beantragen. Die Konsequenz aus diesem Urteil hat für Uber weitreichende Folgen. Voraussetzung für eine Lizenz ist, dass Uber in Deutschland örtliche Niederlassungen gründet und damit in vollem Umfang den deutschen Steuergesetzen unterliegt. Schätzungen zufolge beträgt der Uber-Umsatz in Deutschland mehrere hundert Millionen Euro im Jahr.

Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland eG fordert von den Behörden jetzt konsequentes Handeln. „Das höchste deutsche Gericht hat zum wiederholten Mal festgestellt, dass Uber sich nicht an die deutschen Vorschriften für die Beförderung von Personen hält. Uber hat sich bis heute geweigert, die Vorschriften zu befolgen. Damit muss jetzt endlich Schluss sein.“

Nach dem Gesetz können Beförderungen von Personen ohne die hierzu erforderliche Erlaubnis mit Geldstrafen bis zu 20.000 € für jeden Einzelfall bestraft werden. Im Wiederholungsfall kann der Beförderungsdienst von Uber verboten werden. Außerdem drohen Uber Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro, wenn sie gegen die Unterlassungsverfügung verstoßen. Diese Ordnungsgelder wird Taxi Deutschland bei festgestellten Verstößen beantragen.

Seit dem Markteintritt von Uber wurde in mehr als 100 Gerichtsverfahren festgestellt, dass Uber und die von Uber beauftragten Subunternehmer gegen zentrale Vorschriften des Gewerberechts verstoßen. Schlenker: „Jedem kleinen Taxiunternehmer droht der Lizenzentzug bei geringfügigen Verstößen gegen das PBefG. Uber hat sich in Deutschland immer wieder über das Gesetz gestellt, ohne dass ernste Konsequenzen ergriffen wurden.“