Rechtsanwalt Herwig Kollar, Vizepräsident des Bundesverbandes, vertritt Taxi Deutschland im Verfahren gegen Uber in Frankfurt/Main. Wie es nach dem Urteil des Landgerichts nun weiter geht und welche Schritte bereits erfolgten, das erzählt er hier in diesem Interview, das der Bundesverband Taxi und Mietwagen in seinem Report veröffentlicht hat:
Report: So manch juristischer Laie fragt sich: Wenn das Landgericht urteilt, warum ist das Urteil denn dann nicht sofort in Kraft?
Herwig Kollar: Gegen ein Urteil der ersten Instanz, in diesem Fall das Landgericht hier in Frankfurt, kann natürlich Berufung eingelegt werden. Damit ist es nicht rechtskräftig. Das heißt in der Praxis, man kann es nicht endgültig vollstrecken. Da gibt es bestimmte Voraussetzungen, dazu gehört die Sicherheitsleistung. Deren Höhe wird vom Landgericht bestimmt. Das ist in unserem Fall eine Summe von 150.000 Euro. Die musste Taxi Deutschland, die Klägerin, erst einmal einzahlen. Man kann aber nicht einfach mit einem Koffer voller Geld zum Gericht gehen und den auf den Tisch legen. Da muss erst die Gerichtskasse nach einem Beschluss angewiesen werden. Die Formalitäten geschahen auch relativ schnell, einen Tag vor Weihnachten war das Geld hinterlegt. Durch die Feiertage und den Jahreswechsel habe ich am 10. Januar die Hinterlegungsbescheinigung bekommen. Dann habe ich mir eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils von der Geschäftsstelle des Landgerichts erteilen lassen. Das ist mehr als das einfache Urteil. Und damit sowie der Hinterlegungsbescheinigung über die 150.000 Euro bin ich dann zu der Kanzlei in Berlin gegangen, die Uber vertritt.
Report: Wie muss man sich das vorstellen: Sie gehen in die Kanzlei der Uber-Anwälte und legen die Dokumente einfach auf den Tisch?
Herwig Kollar: Klingt spektakulär, ist es aber in der Praxis nicht. Ich hatte ohnehin einen Termin in Berlin und habe mir die Übergabe in der Kanzlei quittieren lassen und den Namen der Dame am Empfang notiert. Und als ich in Frankfurt zurück war, hatte ich schon die Empfangsbestätigung des Anwalts der Gegenseite auf dem Tisch.
Report: Wir erinnern uns an die Schwierigkeiten der Zustellung des Urteils in Köln an die Uber-Zentrale in Amsterdam. Haben Sie deshalb den direkten Weg gewählt?
Herwig Kollar: Nein, es ist ein genereller Unterschied. Wir hatten gegen Uber vor dem Urteil eine vorgerichtliche Abmahnung erwirkt. Daraufhin haben sich die Anwälte aus Berlin gemeldet. Damit gab es das Problem der Zustellung im Ausland nicht. Das ist bei der Einstweiligen Verfügung – wie im Fall in Köln – etwas anders. Da hat der Anwalt wenig Möglichkeiten, dies zu beschleunigen. Denn das läuft direkt über das Gericht. Selbst wenn der Kölner Kollege das Urteil selbst nach Amsterdam bringen würde, wäre dies keine wirksame Zustellung.
Report: Zwei Landgerichte haben klar gegen Uber geurteilt. Wie geht es nun weiter?
Herwig Kollar: Ich kann natürlich nur für das Verfahren in Frankfurt sprechen. Wir haben also am 15. Januar zugestellt. Jede Fahrt, die ab dem 16. Januar vermittelt wurde und wird, verstößt aus unserer Sicht gegen das Urteil des Landgerichts und ist deshalb im Grunde mit einem Ordnungsgeld sanktionierbar. Uber hat aber nach Erlass des Urteils seine Vermittlungspraxis geändert und einen Generalunternehmer dazwischen geschaltet. Daher sagt das Unternehmen: Wir haben jetzt unser Vermittlungsmodell so angepasst, dass wir nicht mehr gegen Vorschriften verstoßen und damit dürfen keine Sanktionen verhängt werden. Uber teilt jetzt bei jeder Bestellung mit, dass der Generalunternehmer die Dienstleistung erbringt. Das muss vom Fahrgast auch bestätigt werden.
Report: Was bedeutet diese Änderung in der Praxis?
Herwig Kollar: Ich stehe auf dem Standpunkt, dass diese Änderung nicht reicht. Im Außenverhältnis ist Uber klar der Vertragspartner. Uber selbst hat keine Mietwagengenehmigung, deshalb verstoßen sie weiter. Das wird nun das Landgericht in dem Ordnungsgeldverfahren zu prüfen haben. Der Antrag wird eingereicht, wenn die entsprechenden Fahrtnachweise vorliegen. Das dürfte schon sehr bald sein. Dann wird dies den Uber-Anwälten zur Stellungnahme zugeleitet und danach wird das Landgericht einen Termin anberaumen und wird über diese Rechtsfrage zu entscheiden haben. Egal, wie die Kammer entscheidet – beide Seiten könnten Berufung einlegen und dann wären wir beim Oberlandesgericht.
Report: Also noch ein langer Weg!
Herwig Kollar: Es gibt ja noch zwei weitere Unterlassungsgebote. Einmal dürfen sie keine Aufträge vermitteln, die direkt von dem Fahrer im Auto entgegen genommen werden. Wenn uns da der Nachweis gelänge, dass ein Uber-Fahrer direkt im Auto den nächsten Auftrag aus der UberApp annimmt, ohne dass ihn der Unternehmer am Betriebssitz erhalten und weitergeleitet hat, dann könnte man auf diesen Verstoß ebenfalls ein Ordnungsgeld beantragen. Gleiches gilt für Verstöße gegen die Rückkehrpflicht. Wenn Uber in seinem System sehen kann, dass der betreffende Fahrer irgendwo stehen bleibt oder ziellos umherfährt, und in dieser Situation erteilen sie ihm einen neuen Fahrauftrag – das wäre der konkrete Nachweis für den Verstoß. Entscheidend ist, dass diese Nachweise auch in einer gerichtsverwertbaren Form vorliegen müssen.
Report: Und bei der Dokumentation der Verstöße, wenn es sie weiter gibt, zählen nur Fahrten ab dem 16. Januar?
Herwig Kollar: Das ist so, das hängt mit dem eingangs beschriebenen Prozedere zusammen. Die Fälle, die wir schon dokumentiert haben, sind wie folgt abgelaufen: Ein Fahrgast bestellt sich ein Uber-Fahrzeug und lässt sich damit von A nach B fahren. Ein anderes Team fährt hinterher. Nach Ende der Fahrt wird der Uber-Fahrer weiter beobachtet. Kurvt er dann im Zielgebiet umher oder wartet auf einem Parkplatz, wird nach zehn bis fünfzehn Minuten eine weitere Uber-Fahrt in diesem Zielgebiet von einer anderen Person in Auftrag gegeben. Nimmt der beobachtete Uber-Fahrer diesen Auftrag an, dann hat man den Nachweis für den Verstoß gegen die Rückkehrpflicht. Wichtig ist, dass man den Uber-Fahrer nicht sofort bestellt, sondern zehn bis fünfzehn Minuten vergehen lässt. Das ist nicht immer ganz einfach, es kann ja auch sein, dass er inzwischen einen anderen Auftrag bekommt. Es ist ein zäher Kampf, aber wir müssen dran bleiben.
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