Grafik Appetit auf Taxi und ÖPNV

Die neuen Mobilitätsanbieter wollen sich einen möglichst großen Teil des individuellen Mobilitätsmarktes sichern. Es wird der Politik viel versprochen, um Zulassungen zu erwirken und das Personenbeförderungsgesetz zu ändern. (Grafik: Frank Schmolke)

 

Die Argumente der Mobilitätsanbieter ähneln sich sehr. Den Nutzern und der Politik werden zahlreiche Vorteile im Falle einer Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes versprochen.

Während es beim Nutzer meist um das komfortable, bisweilen auch klimaneutrale Fahren von A nach B geht, sind die Argumente in Richtung der Politik strategisch ausgetüftelt und werden taktisch richtig platziert.

Das Bundesverkehrsministerium hat mit seinem im Februar 2019 veröffentlichten Eckpunktepapier die Hauptargumente der Lobbyisten der neuen Anbieter übernommen. Das Taxigewerbe hat in mehreren Aktionstagen und einer Roadshow mit Mahnwachen vor den Staatskanzleien der 16 Bundesländer gegen das Papier protestiert und dabei tausende Taxifahrer mobilisiert. Zahlreiche Gespräche fanden statt und einige Reaktionen aus der Politik auf Landesebene zeigen, dass es in mehreren Bundesländern erheblichen Widerstand gegen die Pläne aus Berlin geben wird.

Digitalisierung

Immer wieder kommt das Argument, dass durch die Digitalisierung eine Entlastung der Straßen erreicht würde. Intelligente Algorithmen würden Routen berechnen, die auch bei Sammeltaxis mit Aufnahme mehrerer Fahrgäste an unterschiedlichen Standorten effizient seien. Die Vermittlung von Nutzern und Fahrgästen per App sei anderen Buchungsformen weit überlegen.

Digitalisierung Taxigewerbe

Das Taxigewerbe hat mit Buchungssystemen, Schnittstellen und eigenen Apps schon frühzeitig die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt. (Foto: Axel Emmert)

Das Personenbeförderungsgesetz müsse dringend reformiert werden, weil es innovative Konzepte behindere und ohnehin von gestern sei.

Fakt ist, dass das Überschwemmen der Straßen mit immer mehr Fahrzeugen jede intelligente Streckenführungssoftware nutzlos macht. Zudem ist jede Taxizentrale heute digital, die Apps der Taxibranche gibt es bald seit 10 Jahren. Nicht zu vergessen, dass die große Mehrheit der Bundesbürger auch heute noch das Taxi am liebsten über das Telefon bestellt. Das ist einfach, erfordert keine Anmeldung und funktioniert. 

Taxi von gestern?

Das Taxigewerbe sei im letzten Jahrtausend stehengeblieben, verteidige seine Trutzburg aus Sonderrechten und stehe moderner Mobilität im Weg. Die Taxibranche habe die Digitalisierung verschlafen und sei nicht bereit, sich den Herausforderungen zukünftiger Märkte zu stellen.

Gerade in Bezug auf das Taxigewerbe werden auch falsche Tatsachenbehauptungen genutzt, um das Gewerbe zu diskreditieren. Dazu werden die angeblich zu hohen
Fahrpreise gerne genutzt, um das Taxi anzuklagen. Dass die Tarife von den Kommunen festgelegt sind, wird verschwiegen.

Fakt ist, dass das Taxigewerbe seit 2010 Apps eingeführt hat, die in ganz Deutschland das Bestellen, Bezahlen und Bewerten von Taxis erlauben. Zu den gewerbeeigenen Bestell-Apps gehören „Taxi Deutschland“, „taxi.eu“ und „cab4me“. Die Apps sind über eine gemeinsame Schnittstelle verbunden und bieten damit eine deutschlandweite Abdeckung des Bestellgebietes, das keine andere Taxi-App bietet.

Verteilung von Pflichten

Genauso wird bei der Forderung nach Wegfall von Tarif- und Rückkehrpflicht verschwiegen, dass man sich selbst keiner Regelung unterwerfen möchte, während die Pflichten allein beim Taxigewerbe bleiben sollen.

Fakt ist, dass fairer Wettbewerb nur entstehen kann, wenn alle den gleichen Regelungen unterliegen und die Pflichten nicht einseitig einer Anbietergruppe (Taxi) auferlegt werden. Und wenn es Pflichten für Taxis gibt, weil diese Teil der Mobilitätsgrundversorgung sind, müssen auch andere Anbieter von Beförderungsleistungen ihre Pflichten auferlegt bekommen.

Rückkehrpflicht überholt und umweltschädlich

Die Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen steht auf der Wunschliste der neuen Anbieter ganz oben. Die Rückkehrpflicht wäre ineffektiv und würde den Anteil an Leerfahrten erheblich steigern, heißt es. Durch moderne Technologien sei diese umweltschädliche Verpflichtung überflüssig.

Leerfahrten von Mietwagen in New York 2019

Die Studie des Department of Transportation für New York erklärt, wie sich ein Mietwagenfahrer verhält, wenn es keine Rückkehrpflicht gibt: Die Leerfahrten können in zwei Segmente geteilt werden: 1. Fahrer wartet auf neue Fahrgäste, 2. Fahrer fährt zum Aufnahmepunkt des nächsten Fahrgastes. Während der Wartezeit auf neue Fahrgäste hat der Fahrer kein bestimmtes Ziel. Er
parkt, hält in zweiter Reihe, fährt um den Block oder fährt zu einem anderen Platz. Die meisten fahren nach Aussage der Studie herum oder halten mit laufendem Motor in zweiter Reihe. Beides erhöht den Schadstoffausstoß.

Fakt ist, dass die Rückkehrpflicht erst 1982 in Personenbeförderungsgesetz aufgenommen wurde. Mit der neu eingeführten Rückkehrpflicht sollte das für Mietwagen geltende Bereithaltungsverbot ohne konkreten Fahrauftrag gesetzlich durchgesetzt werden. Vorher war durch den Funk eine Situation entstanden, bei der die Mietwagen ähnlich wie Taxis betrieben worden waren.

Fakt ist auch, dass Mietwagen ohne Rückkehrverpflichtung nach einer Fahrt unmittelbar in die Stadtzentren zurückfahren würden, um dort neue Fahrgäste aufzunehmen. Der Anteil der Leerfahrten liegt bei Mietwagen gegenwärtig bei etwa 60 Prozent, bei Taxis ist er mit 50 % Fahrten ohne Fahrgäste nur 16,6 % geringer. In London, wo es keine Rückkehrpflicht gibt, fahren die privaten Mietwagen zu 58 % leer herum.

Wenn man die in den Innenstädten auf Fahrgäste wartenden und dazu herumfahrenden Mietwagen in die Kalkulation einbezieht, würde sich durch eine Aufhebung der Rückkehrpflicht tatsächlich nichts an der Leerfahrtenquote ändern.

Fahrpreise sinken?

Gerne wird auch behauptet, dass durch neue Anbieter die Fahrpreise deutlich sinken würden. Das mag zunächst stimmen, so lange die Konzerne Marktanteile mit subventionierten Preisen kaufen oder durch schlecht bezahlte Subunternehmer die Fahrten durchführen lassen.

Beförderungspreise

Die Beförderungspreise für Taxis werden von der örtlichen Kommune festgelegt und gelten für alle Taxiunternehmen, nicht jedoch für Mietwagen. Uber und FreeNow bestimmen den Beförderungspreis nach Nachfrage. Das kann zu erheblichen Preisübertreibungen führen, die die Verbraucher dann treffen, wenn sie auf eine Beförderung besonders angewiesen sind.

Fakt ist, dass die Beförderungspreise eventuell kurzzeitig fallen werden, mittelfristig aber steigen. Der tatsächliche Preis für die Beförderung liegt deutlich höher als die derzeit subventionierten Preise und wird auch verlangt werden müssen.

Fakt ist auch, dass zum Beispiel Uber an nachfragestarken Tagen per Fahrpreis-Surging den Fahrpreis vervielfacht, so wurden an Feiertagen, bei Terroranschlägen und bei Großveranstaltungen in der Stadt irrwitzig hohe Fahrpreise verlangt. So wurde z.B. in Frankfurt am 01.01. dieses Jahres für eine Beförderungsstrecke von weniger
als fünf Kilometern ein Fahrpreis von mehr als 120 € verlangt. Am 4. September 2019 kam es bei der Northern Line der Londoner Tube zu einer Störung. Bei Uber schossen die Beförderungspreise auf 86 £ hoch. Eine Fahrt mit der Tube hätte 2,80 £ gekostet.

Uber Preis

Durch das so genannte „Price Surging“ wird per Algorithmus ein Fahrpreis festgesetzt, auf
den verschiedene Faktoren Einfluss haben: Angemeldete Fahrer, Nachfrage, Wettersituation,
Messen, erhöhtes Passagieraufkommen an Bahnhöfen und Flughäfen, Feiertage, etc. Dadurch kann es zu extremen Preissteigerungen kommen, wenn Reisende und Fahrgäste
eine Beförderung dringend benötigen. Das Bild zeigt einen Fahrpreis von Uber aus London,
der stark überhöht ist.) Das Bild zeigt, wie aus einer Fahrt für 64,94 £ durch Surgefaktor 5,8
dann ein Fahrpreis von 376,65 £ wird. (Quelle: facebook-Post aus UK)

Kürzlich kam sogar raus, dass die Uber-Fahrer über ihre Anmeldung, bzw. Abmeldung in der App den Algorithmus der App dahingehend austricksen konnten, dass dieser zum Schaden der Kunden einen unberechtigt überhöhten Fahrpreis angab.

Ergänzung zum ÖPNV

Neue Mobilitätsdienste seien kein Wettbewerb für Bus und Bahn, sondern würden diese nur sinnvoll ergänzen.

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ÜSTRA und MOIA Kooperation

Unternehmen wie MOIA bieten eine komfortable Alternative für Menschen, die vorher die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt haben. Auf die Etats der Städte kommen dadurch erhöhte Subventionen für den ÖPNV zu. In Hannover wird eine Kooperation der ÜSTRA mit MOIA erprobt, bei der MOIA als Zubringer für 3 Euro bis zu 3 Kilometer fährt, also Passagiere von der Haltestelle der Straßenbahn nach Hause bringt oder von Zuhause zur nächsten Station. (Foto: ÜSTRA)

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Fakt ist, dass insbesondere Sammeltaxis und Shuttles dem ÖPNV Fahrgäste abnehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Fahrpreise der Mietwagen subventioniert werden. Der Glaube an „die letzte Meile“ verdrängt die Tatsache, dass die Verbraucher lieber ein Transportmittel wählen, das komfortabler und sauberer ist.

Fakt ist, dass durch die Zulassung neuer Anbieter im Nahverkehr der ÖPNV höhere Verluste einfahren wird und dadurch auch Investitionen in die Infrastruktur unterbleiben werden. Der steuerfinanzierte Zuschuss bzw. Verlustausgleich wird dagegen deutlich ansteigen.

Vollwertiger Ersatz für das Privatfahrzeug

Regelrecht aggressiv wird es, wenn über das Privatfahrzeug der Bürger gesprochen wird. Da werden Verbote gefordert und es wird nichts unversucht gelassen, den privaten Autobesitzer als Klimaschädiger, egoistisch und leicht dümmlich darzustellen. In den Großstädten mag die Argumentation eher gehört werden, aber schon in den Vororten
und erst recht auf dem Land kann man heute aufgrund der eingesparten ÖPNV-Infrastruktur meist nicht auf das eigene Auto verzichten.

Fakt ist, dass die Menschen ungern auf die persönliche Freiheit eines eigenen Fahrzeugs verzichten möchten.

Mobilität für die Landbevölkerung

Die Politik verspricht sich von der Einführung neuer Mobilitätsangebote Verbesserungen für die Bevölkerung in ländlichen Regionen. Das hat Bundesverkehrsminister
Andreas Scheuer auch im Interview mit dem Focus thematisiert.

Taxi auf der Landstraße

Auf dem Land wird die individuelle Mobilität von Taxibetrieben und dem ÖPNV geboten. Die neuen Anbieter werden sich hier nicht betätigen, weil das Fahrgastaufkommen zu gering ist. (Foto: Markus Burgdorf)

Fakt ist, dass sich die neuen Anbieter auf die großen Städte konzentrieren. Dort ist das Umsatzpotenzial am höchsten. Bislang hat kein einziger Anbieter eine Lösung für die ländlichen Bereiche vorgeschlagen.

Ortskundeprüfung in Zeiten von Navis obsolet

Die Ortskundeprüfung sei in Zeiten guter Navigationsgeräte überflüssig, argumentieren die Fahrtenvermittler. Man könne das Ziel auch in ein Navi eingeben und dann die kürzeste Route nehmen.

Fakt ist, dass die Ortskundeprüfung sehr viel mehr abfragt, als ein Navi ausgibt. Bezirke, Ortsteile und Siedlungen sowie Kreuzungen müssen genauso richtig benannt und zugeordnet werden wie so genannte Objekte (Unterhaltung, Bildung, Hotels, Restaurants etc.). Gerade Umfahrungen von Baustellen oder Sperrungen sind ohne Ortskenntnis mit Umwegen und Verzögerungen verbunden. Die Ortskundeprüfung ist ein Teil des Verbraucherschutzpaketes im Personenbeförderungsgesetz.