Immer mehr neue Begriffe der Personenbeförderung werden wie selbstverständlich genutzt. Taxi Deutschland will mit einem Glossar nun zur Aufklärung über die Begriffe beitragen:

 

Algorithmus

Ein Algorithmus ist eine eindeutige Handlungsvorschrift zur Lösung eines Problems oder einer Klasse von Problemen. Algorithmen bestehen aus endlich vielen, wohldefinierten Einzelschritten. Damit können sie zur Ausführung in ein Computerprogramm eingefügt, aber auch in menschlicher Sprache formuliert
werden. Bei der Problemlösung wird eine bestimmte Eingabe in eine bestimmte Ausgabe überführt.

Beförderungspflicht

Die Paragrafen 22 und 41 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes verpflichten den Taxiunternehmer, Beförderungswünschen im Pflichtfahrbereich nachzukommen, wenn es keine erheblichen Gründe gibt, die gegen eine Beförderung sprechen.

Betriebspflicht

Paragraf 21 und 41 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes regeln die Betriebspflicht der Taxiunternehmer. Normal ist eine Betriebspflicht 24 Stunden am Tag. Kommunen können davon auch abweichen, wenn die Aufrechterhaltung der Betriebspflicht eine unzumutbare Härte für die Unternehmer darstellt. Dies geschieht zum Beispiel  in ländlichen Regionen, wenn die Kosten für die Aufrechterhaltung der Mobilitätsversorgung nachts die Einnahmen dauerhaft übersteigen.

Carsharing

Beim Carsharing – zu Deutsch „Autoteilen‟ – besitzt man das Auto nicht selbst, sondern teilt es sich mit anderen Kunden eines Carsharing-Anbieters. Kunden schließen mit dem Anbieter bei der Anmeldung einen Rahmenvertrag. Danach können sie alle Fahrzeuge des Anbieters rund um die Uhr über eine App oder auf einer Internetseite selbständig buchen.

Free-floating Prices

Frei bestimmte Preise, die von Fahrt zu Fahrt sehr unterschiedlich sein können und sich zum Beispiel an Angebot und Nachfrage orientieren. Steigt die
Nachfrage nach Beförderungsleistungen, steigt auch der Preis. Wenn wenig Nachfrage ist, fällt der Preis.

Letzte Meile

Der Begriff letzte Meile entstammt eigentlich der Telekommunikation und bezeichnet den Kabelweg vom letzten Verteilerkasten zum Hausanschluss des
Nutzers. Die Bahn nutzt den Begriff für den Weg zwischen Bahn- oder Bushaltestelle bis zur Haustür der Fahrgäste.

Mietwagen (Minicab)

Ein privat betriebener, taxiähnlicher Dienst, der nicht zum Öffentlichen Personennahverkehr gezählt wird und deshalb nicht den Pflichten für Taxis
unterliegt. Für Mietwagen gilt die im Personenbeförderungsgesetz festgelegte Rückkehrpflicht. Aufträge dürfen nur am Firmensitz oder in der Wohnung des Betreibers entgegengenommen werden. Der Mietwagen unterliegt 19 Prozent Mehrwertsteuer (Taxi nur 7 Prozent), weil er nicht zum ÖPNV gerechnet wird. Dies bedeutet automatisch einen höheren Endpreis für den Verbraucher bei Fahrten mit dem Mietwagen. Daher ist es wirtschaftlich schwer erklärbar, wie der Mietwagen dauerhaft günstiger sein sollte als das Taxi, wenn von vornherein die Steuerabgaben für den Mietwagen erheblich höher sind. Die festgelegten Taxitarife sind so ausgelegt, dass der Taxibetreiber davon leben kann. Wer also dauerhaft günstiger fährt, kann nicht davon leben.

On Demand

(deutsch „auf Anforderung“, „auf Abruf“) ist ein Begriffszusatz für Dienstleistungen und Waren, der auf eine zeitnahe Erfüllung individueller Anforderungen oder Nachfragen hinweisen soll. On-Demand-Systeme und -Prozesse müssen flexibel angelegt sein, da sie häufig Echtzeitforderungen unterliegen.

Pflichtfahrbereich

Der Pflichtfahrbereich (auch Pflichtfahrgebiet) bezeichnet den Geltungsbereich der von der zuständigen konzessionserteilenden Kreis- bzw. Landesbehörde erlassenen Ausführungsregelung für die Personenbeförderung mit Taxis. Er ist ausdrücklich in § 51 Abs. 1 Nr. 6 PBefG und in § 37 Abs. 3 Satz 6 BOKraft benannt. Er definiert den örtlichen Bereich, in dem der Konzessionshalter Personenbeförderung zu den festgesetzten Entgelten rund um die Uhr (Betriebspflicht) mit Hilfe eines Taxameters (Tarifpflicht) auf Verlangen ausführen muss.

Ride-Hailing

Unter einem Ride-Hailing-Service versteht man einen taxiähnlichen Fahrdienst (engl. ride service), der angefordert werden kann (engl. to hail). Bei dem Fahrdienst kann es sich um einen allgemeinen Mitfahrdienst, ein Taxi, einen Mietwagen oder einen spezialisierten Chauffeur- und Limousinenservice handeln.

Ridepooling

Beim Ridepooling teilen sich mehrere Menschen eine Fahrt in eine ähnliche Richtung. Das Sammeltaxi fällt darunter, aber auch Anbieter wie MOIA. Eigentlich ist der Verkauf einzelner Sitzplätze nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht erlaubt, deshalb operiert MOIA mit Sondergenehmigungen.

Ridesharing

Ridesharing (deutsch: Fahrt teilen) bezeichnet die gemeinsame Nutzung eines Fahrzeugs für den Transport von Personen von einem Ort zum anderen. Dazu zählt sowohl das private Teilen einer Autofahrt mit Freunden, Bekannten oder Arbeitskollegen als auch das Buchen einer Mitfahrgelegenheit über eine professionelle Vermittlungsagentur. Ziel von Ridesharing ist es, eine höhere Auslastung von Fahrzeugen zu erreichen und dadurch Emissionen und Kosten für den Einzelnen zu verringern.
Mitfahrzentralen bieten Ridesharing an.

Rückkehrpflicht

Der Paragraf 49 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes regelt den Verkehr mit Mietwagen. „Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt
werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen
unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt
fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrages erhalten.

Surge Pricing

Die Surge-Pricing-Funktion (in etwa deutsch: dynamisches Preismanagement) der Uber-Algorithmen berechnet aus Angebot und Nachfrage einen aktuell gültigen Preis zum Zeitpunkt der Beförderungsanfrage. Dieser Preis kann bis zum achtfachen des normalen Fahrpreises betragen und wird bei erhöhter Nachfrage erhoben. Diese erhöhte Nachfrage kann allerdings auch dadurch entstehen, dass sich einige Fahrer verabreden und aus dem System abmelden. Der Algorithmus berechnet dann fälschlicherweise für den Fahrgast höhere Fahrpreise.

Tarifpflicht

Das Personenbeförderungsgesetz überträgt in Paragraf 51 das Recht, Beförderungspreise für den Taxiverkehr festzulegen, an die Landesregierungen, die es wiederum an die Kommunen übertragen können. Sämtliche Preise im Pflichtfahrgebiet, die von Taxiunternehmen berechnet werden dürfen, sind von der jeweiligen Kommune festgelegt. Nur außerhalb des Pflichtfahrbereiches kann der Taxiunternehmer den Beförderungspreis frei verhandeln. Eine Tarifpflicht gilt für Mietwagen-Unternehmer nicht.