Die Nutzung eines Taxis ist auch während der Corona Krise möglich und sicher. Im Gegensatz zu aufgrund von Fahrplanausdünnungen möglicherweise überfüllten Bahnen und Bussen kommt man sich im Taxi nicht so nah. Wir empfehlen, im Taxi auf den Rücksitzen Platz zu nehmen.

Buchen Sie Ihr Taxi einfach über die Taxi Deutschland-App (erhältlich für Android und iOS)  und wählen Sie gerne die Zahlung über die App aus. Die Taxizentralen sind überall in Deutschland weiter für alle Fahrgäste und Partner da.

Rechtliche Hinweise zur Beförderungspflicht

Laut § 22 i.V.m § 47 (4) des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sind Taxis dazu verpflichtet, die Beförderung aller Personen durchzuführen (Beförderungspflicht). Eine Ablehnung der Personenbeförderung ist nach § 13 BOKraft nur möglich, wenn die begründete Tatsache vorliegt, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt.

Im Umgang mit dem Corona-Virus bedeutet dies, dass die Ablehnung eines Fahrgastes aufgrund äußerer Merkmale (bspw. asiatischen Aussehens) oder aus allgemeiner Angst vor der Virus-Infektion nicht rechtmäßig ist.

Erklärt ein Fahrgast jedoch selbst, dass er sich mit dem Virus infiziert hat oder aufgrund einer entsprechenden Befürchtung ins Krankenhaus befördert werden will, besteht keine Beförderungspflicht.

Schutz der Gesundheit

Taxi Deutschland eG empfiehlt allen Fahrer/innen und Fahrgästen die Verhaltensregeln zum Schutze der Gesundheit zu befolgen, die der Krisenstab des Bundesgesundheits- und Bundesinnenministeriums veröffentlicht hat:

Bezogen auf Taxifahrten bedeutet dies insbesondere:

SCHÜTZEN:

Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln: Da im Taxi und Mietwagen ein regelmäßiges Händewaschen nicht immer garantiert werden kann, sollte der direkte Kontakt (Händeschütteln) vermieden werden. Niesen Sie stets in die Armbeuge und nicht in die Hände. Wenden Sie sich beim Niesen ab und nutzen Sie ein qualitativ hochwertiges Desinfektionsmittel für Hände, Lenkrad und ggf. weitere Kontaktflächen im Fahrzeug. Die Fahrzeuge sollten regelmäßig gelüftet werden.

ERKENNEN und HANDELN:

Bei Verdacht auf eine Infizierung sollte die betroffene Person unverzüglich telefonisch (!) in Kontakt zum Hausarzt oder Gesundheitsamt treten.