Das Landesgericht Frankfurt hatte am 19. Dezember 2019 in der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage von Taxi Deutschland gegen Uber B.V. geurteilt: Das Geschäftsmodell von Uber ist rechtswidrig. Uber darf in Deutschland keine Fahrten vermitteln, da das in Amsterdam ansässige Unternehmen Uber B.V. über keine Verkehrsgenehmigung für den Mietwagenverkehr in Deutschland verfügt.

Als Reaktion auf das Urteil hatte Uber am 23. Dezember das Geschäftsmodell dahingehend geändert, dass nun ein Generalunternehmer zwischen die App und das die Fahrt ausführende Unternehmen geschaltet wurde. Da die Reservierung eines Mietwagens jedoch weiterhin durch die Uber-App erfolgt, sieht Taxi Deutschland in dieser Änderung nur einen weiteren, erfolglosen Winkelzug des amerikanischen Unternehmens.

Taxi Deutschland ist der festen Auffassung, dass die Änderungen in den technischen Systemen von Uber und das Generalunternehmermodell nicht ausreichen, um die Auflagen des Landgerichts Frankfurt zu umgehen.

Herwig Kollar, Rechtsanwalt von Taxi Deutschland, hat heute die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils und die Hinterlegungsbescheinigung über die hinterlegte Sicherungsleistung in Höhe von 150.000 Euro den in Berlin praktizierenden Anwälten des in Amsterdam sitzenden Unternehmens Uber B.V. rechtswirksam zugestellt.

Damit sind die formalen Voraussetzungen für die Vollstreckung erfüllt. Taxi Deutschland wird nun Ordnungsgeldanträge bei Gericht einreichen. Jede einzelne Fahrt, die durch die Uber-App gebucht wurde, kann jetzt zu einem Ordnungsgeld führen, welches sich mit jedem Verstoß erhöht und in der Spitze bis zu 250.000 Euro pro Fahrt betragen kann.